Entschädigung

Ab 2021 können Anträge zur „Anerkennung des Leids“ gestellt werden. Nach ersten Erfahrungen und Rückmeldungen stellen wir fest, dass die Gefahr von Re-Traumatisierung sehr real ist. Auch scheint die Höhe der Zahlungen sehr willkürlich zu sein. Trotzdem beraten und unterstützen wir bei Antragstellung. Wichtig: Es läuft gerade ein Gerichtsverfahren, das einen Präzedenzfall schaffen könnte, für reelle Entschädigungen und Schmerzensgelder, deren Höhe nicht durch die Institution bestimmt und gedeckelt ist.

Das im Jahr 2019 von Arbeitsgruppe erarbeitete Konzept für eine angemessene Entschädigung für Missbrauchs-Betroffene wurde leider von den Generalvikaren der Bistümer wieder kassiert (dabei war die Arbeitsgruppe von der deutschen Bischofskonferenz eigens eingerichtet worden). Die Vorlage der Experten, ausgearbeitet auch mit Unterstützung von Betroffenen, wurde zunächst gut geheißen – Missbrauchs-Beauftragter Ackermann, der bei der Ausarbeitung anwesend war, sagte eine Umsetzung zu. Die Höchstsumme sollte 300.000 € betragen. Doch diese Vorlage wurde sehr schnell wieder kassiert. Die Kirche zieht es vor, nicht moralische Maßstäbe für eine Entschädigung zugrunde zu legen, sondern sich am weltlichen Recht zu orientieren.

Derzeit sind über 1000 Anträge in Bearbeitung, von einer Kommission, die sich „unabhängig“ nennt; aber natürlich werden die (meist verrententen) Mitglieder von der Kirche mit einer Aufwandsentschädigung bezahlt. Hier sind die Mitglieder zu finden:

https://www.anerkennung-kirche.de/ueber-uns

Die Kriterien, nach denen die Höhe der Zahlung festgelegt werden, sind nicht bekannt und werden nicht transparent gemacht. Völlig unklar ist und bleibt bisher, ob Gutachten oder dergleichen an den Antrag anzufügen sind. Uns ist wichtig, hier Transparenz anzumahnen und auch zum Schaffen von Transparenz beizutragen. Da es wieder die Institution sein wird, die entscheidet, bedeutet das, erneut dem Gut- (oder Schlecht-)Dünken der Institution ausgesetzt zu sein.

Die Höchstsumme beträgt 50.000 €. Antragsberechtigt sind alle Geschädigten der katholischen Kirche. Die evangelische Kirche arbeitet derzeit noch an einem Konzept.

Hier gibt es wichtige Informationen über das Verfahren, falls Ihr Euch dranwagen wollt:

http://betroffeneninitiative-hildesheim.de/index.php/antraege